Die Gründung der auf das Familienrecht spezialisierten Kanzlei erfolgte im Jahr 1999 in Hamburg.  

Der Selbständigkeit vorausgegangen war eine mehrjährige Mitarbeit in einer Kanzlei in München, die ebenfalls ausschließlich auf das Familienrecht ausgerichtet war.

Es besteht daher eine fundierte, langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Familienrechtes, sowohl in der gerichtlichen als auch in der außergerichtlichen Tätigkeit. Besondere Schwerpunkte der Kanzlei liegen in der Vertragsgestaltung (notariell oder als gerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung) im Zusammenhang mit der Ehescheidung zur zeitsparenden und gegenüber streitigen Verfahren kostengünstigeren Lösung von Konflikten.

Bei aussergerichtlich nicht beizulegenden Streitigkeiten erfolgt aber auch die bestmögliche gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Referenzen (beispielhaft):

-Abwehr Forderung von Elternunterhalt durch Freie und Hansestadt Hamburg auf Grund von Verwirkung wegen Fehlverhaltens des Elternteils gegenüber dem Kind (aussergerichtliche Erledigung Jahr 2000)

-Erhöhung nachehelicher Unterhalt für Mutter im Abänderungsverfahren auf Grund Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofes im Jahr 2001 (Wechsel von der Anrechnungs- zur Differenzmethode), Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg-Bergedorf vom 30.4.2002, bestätigt durch Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 3.12.2004

-Verlängerung der Dauer des Betreuungsunterhaltes der Mutter eines nichtehelichen Kindes über 3 Jahre hinaus (Verfahrensführung bis Oberlandesgericht Schleswig, bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. Juli 2006 (Az. XII ZR 11/04)

-Aufhebung Betreuung, die gegen den Willen des Betreuten von dem Amtsgericht Ahrensburg eingerichtet wurde (Beschluss des Amtsgerichts Reinbek vom 7.8.2011)

-Gemeinsames Sorgerecht für nichtehelichen Vater, der zuvor kein Sorgerecht hatte gegen den Willen der Mutter (rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg vom 26.1.2012)

-Gemeinsames Sorgerecht für nichtehelichen Vater, der zuvor kein Sorgerecht hatte gegen den Willen der Mutter (Beschluss des Amtsgerichts Elmshorn vom 19.11.2013, angefochten und beendet mit Vergleich vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 6.3.2014)

-Vorbereitung Erwachsenenadoption, Antrag eingereicht von Notarin mit Urkunde von Oktober 2015 bei dem Amtsgericht Schwarzenbek

-Zuerkennung Rückzahlung Darlehen im Rahmen nichtehelicher Lebensgemeinschaft/Abwehr Widerklage auf Arbeitslohn für Arbeitsleistungen (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.2.2014, bestätigt im wesentlichen durch Vergleich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht vom 24.4.2015)

-Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, beendet durch notariellen Vertrag vom 11.6.2015

-Zuerkennung Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mutter für die Dauer von drei Jahren ab Geburt des Kindes mit Option der Verlängerung (Vergleich vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte vom 26.1.2016)

-Zuerkennung Rückzahlung Darlehen im Rahmen nichtehelicher Lebensgemeinschaft (Vergleich vor dem Amtsgericht Ahrensburg vom 29.3.2016)